Laut Gemeinderatssitzung vom 17.02.2017 werden die Steuersätze für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 330 v.H.
- Grundsteuer B auf 385 v.H.
- Gewerbesteuer auf 365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 30,00 €
- für den zweiten Hund 45,00 €
- für jeden weiteren Hund 50,00 €
- für den ersten gefährlichen Hund 256,00 €
- für den zweiten gefährlichen Hund 384,00 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 517,00 €