Haus und Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Weltersburg
Für das Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Weltersburg wird nachstehende Haus- und Benutzungsordnung erlassen:
§ 1 Allgemeines , Geltungsbereich
Das Dorfgemeinschaftshaus steht in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Weltersburg. Soweit es nicht für einen Zweck benötigt wird, steht es nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung im Rahmen des § 3 zur Verfügung.
Die Benutzungsordnung gilt für alle Funktionsräume innerhalb des Dorfgemeinschaftshauses insoweit, als diese Räume bei Veranstaltungen den Benutzern zugänglich sind.
Ein Rechtsanspruch auf die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses besteht nicht.